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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Udall – Dienstleistung und Gebäudereinigung

1. Geltung

1.1 Für alle Verträge zwischen der Udall –
Dienstleistung und Gebäudereinigung und dem
jeweiligen Kunden gelten diese Geschäfts-
bedingungen, unabhängig davon, ob es sich bei
dem Kunden um eine Privatperson als Ver-
braucher (§ 13 BGB) oder einen Unternehmer (§
14 BGB) (einschließlich juristische Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches
Sondervermögen) handelt.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Kunden sind - selbst bei Kenntnis derselben - nur
dann wirksam, wenn sie von der Udall – Dienst-
leistung und Gebäudereinigung ausdrücklich
und schriftlich anerkannt werden. Bei sich
widersprechenden Regelungen in den Geschäfts-
bedingungen haben diejenigen der Udall –
Dienstleistung und Gebäudereinigung vorrang-
ige Geltung.

1.3 Abweichende Regelungen in a) Einzelverträgen,
b) einer Auftragsbestätigung und / oder c)
Rahmen- oder Serviceverträge, in denen jeweils
mindestens der Umfang der geschuldeten
Leistung und die Vergütung geregelt sein
müssen, haben vorrangige Geltung vor diesen
Geschäftsbedingungen. Die abweichenden Ver-
einbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform (§ 126 BGB). Diese Geschäftsbeding-
ungen der Udall – Dienstleistung und Gebäude-
reinigung gelten dann ergänzend zu den vor-
stehenden Vereinbarungen nach a) bis c).

1.4 Diese Version der Geschäftsbedingungen der
Udall – Dienstleistung und Gebäude- reinigung
ersetzt alle früheren Versionen und findet ab
sofort auf alle Leistungen der Udall – Dienst-
leistung und Gebäudereinigung Anwendung.
Dies gilt auch für neue Aufträge in bestehenden
Geschäftsbeziehungen. Stand dieser Version:
01.01.2023.

2. Angebote

2.1 Alle von der Udall – Dienstleistung und
Gebäudereinigung unterbreiteten Angebote,
unabhängig ob diese dem Kunden schriftlich,
elektronisch oder mündlich übermittelt wurden,
sind bis zur Annahme durch den Kunden
freibleibend. Bis dahin bleiben Änderungen oder

die Rücknahme des Angebotes, unabhängig oder
teilweise oder zur Gänze, vorbehalten.

2.2 Ersatzansprüche gegen die Udall – Dienst-
leistung und Gebäudereinigung aus der
vorgenanntem Rücknahme eines Angebotes vor
Auftragserteilung durch den Kunden sind
ausgeschlossen.

2.3 Angebote der Udall – Dienstleistung und
Gebäudereinigung haben eine Gültigkeit von
drei Wochen ab Angebotsdatum, auch wenn
diese Gültigkeit im Angebot nicht ausdrücklich
ausgewiesen ist.

2.4 Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen,
Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder
in den zum Angebot gehörigen Unterlagen
enthaltenen Angaben, wie insbesondere Ab-
bildungen, Beschreibungen, technische Daten
und Leistungsbeschreibungen sind unverbind-
lich. Maßgeblich ist allein das konkrete Angebot
der Udall – Dienstleistung und Gebäude-
reinigung.

2.5 Für die Richtigkeit von technischen Daten und
sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird
seitens der Udall – Dienstleistung und Gebäude-
reinigung keine Haftung übernommen.

2.6 Ein Angebot bleibt stets mit allen Teilen
geistiges Eigentum der Udall – Dienstleistung
und Gebäudereinigung. Die Weitergabe oder
sonstige Verwendung kann im Einzelfall
gestattet werden.

3. Preise

3.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt
die Abrechnung der Leistung der Udall –
Dienstleistung und Gebäudereinigung durch
Berechnung der dafür aufgewendeten Stunden
bzw. des Materials und mit jeweiligem
Berechnungsnachweis. Falls der Kunde dieser
Leistungsermittlung nicht unverzüglich wider-
spricht, gilt diese als anerkannt. Auf Grundlage
von verspätet als unrichtig erkannter
Berechnungsgrundlagen sodann neu ermittelten
Berechnungsgrundlagen gelten nur für zu-
künftige Leistungserbringungen. Erstattungen
oder Nachforderungen für die Vergangenheit
sind ausgeschlossen.

3.2 Die Preise sind dabei von der Udall –
Dienstleistung und Gebäudereinigung so
kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit
besteht und die Leistung zusammenhängend
ohne Unterbrechung, nach Planung der Udall –

Dienstleistung und Gebäudereinigung erbracht
wird. Bei nicht von der Udall – Dienstleistung
und Gebäudereinigung zu vertretenden
Abweichungen (z.B. Behinderungen, Leistungs-
störungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung
der Mehrkosten. Gleiches gilt für zusätzliche
oder notwendige Leistungen sowie während der
Ausführung gewünschte Leistungsänderungen
oder -weiterungen des Kunden.

3.3 Die im Angebot festgelegten Preise beziehen
sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des
Angebotes geltenden tariflichen und
gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs-
und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren
Änderung nach Angebotsabgabe hat die Udall
Dienstleistung und Gebäudereinigung einen
Anspruch auf Preisanpassung.

3.4 Sollten zwischen Angebotsannahme und
Ausführungsbeginn mehr als zwei Monate
liegen, ohne dass die Udall Dienstleistung und
Gebäudereinigung für diese Zeitspanne bzw. den
späten Ausführungsbeginn verantwortlich ist, so
ist die Udall Dienstleistung und Gebäude-
reinigung zudem berechtigt, nachweisliche
Kostensteigerungen, unabhängig ob im
Stundenlohn- oder Materialbereich, geltend zu
machen und abzurechnen.

4. Auftragsbestätigung und -ausführung

4.1 Verträge kommen durch schriftliche oder
elektronische Auftragserteilung (Annahme des
unterbreiteten Angebotes) durch den Kunden
zustande. Eine mündliche Auftragserteilung soll
der Ausnahmefall sein. Eine schriftliche oder
elektronische Auftragsbestätigung durch die
Udall – Dienstleistung und Gebäudereinigung
erfolgt nur bei Aufträgen mit einem Auftrags-
wert von mehr dreihundert Euro, bei einem
kleineren Auftragswert nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden. Bei einem mündlichen
Angebot und einer mündlichen Annahme durch
den Kunden ist eine schriftliche oder elektro-
nische Auftragsbestätigung sowie die Mitteilung
des Kunden, diese Geschäftsbedingungen als
Grundlage des Vertrages zu akzeptieren,
obligatorisch.

4.2 Von der Udall – Dienstleistung und Gebäude-
reinigung schriftlich, elektronisch oder mündlich
genannte Ausführungstermine sind grund-
sätzlich unverbindlich. Die jeweiligen Aus-
führungstermine werden bei Bedarf mit dem

Kunden abgesprochen. Ohne entsprechende
Absprache oder insoweit konkrete Termine zur
Leistungserbringung nicht im Vertrag
ausdrücklich festgelegt sind, ist die geschuldete
Leistung entsprechend der zeitlichen Anforder-
ung des jeweiligen Kunden als bald als möglich
zu erbringen. Ein kundenseitig bei Auftrags-
erteilung geforderter Ausführungstermin ist
jedoch nur dann als Fixtermin zu werten, wenn
die Udall – Dienstleistung und Gebäudereinigung
diesen als solchen in einer schriftlichen oder
elektronischen Auftragsbestätigung anerkannt
hat.

4.3 Die Leistungen werden von der Udall –
Dienstleistung und Gebäudereinigung wie im
Angbeot / Auftrag vereinbart ausgeführt.
Auftragsänderungen oder -weiterungen haben
nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang
elektronisch schriftlich und von hierzu
autorisierten Personen festgelegt werden.

4.4 Wird die Erbringung der von Udall –
Dienstleistung und Gebäudereinigung ge-
schuldeten Leistung durch unvorhersehbare und
unverschuldete Umstände verzögert (z.B. durch
höhere Gewalt, Ausnahmezustände, Streik, Aus-
sperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen aller
Art (insbesondere in den Zulieferfirmen) oder
schlechten Witterungs- und Trocknungs-
bedingungen), so kann die Udall – Dienstleistung
und Gebäudereinigung die Ausführung
unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung
verlängert die Ausführungsfrist, auch wenn der
Ausführungstermin als Fixtermin vereinbart war.
Die Udall – Dienstleistung und Gebäude-
reinigung ist verpflichtet, den Kunden von der
Verzögerung und ihrer voraussichtlichen Dauer
unverzüglich zu unterrichten sowie die Aus-
führung bei geeigneten Bedingungen unter
Berücksichtigung angemessener Organisations-
und Rüstzeiten fortzuführen.

4.5 Der Kunde kann im Falle einer erheblichen
Verzögerung des Ausführungstermins nur nach
Setzung einer zeitlich angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung
weiterer Schadensersatzansprüche ist aus-
geschlossen.

4.6 Bei Auftragsausführung sind bei Bedarf die
Zugänge zu Wasser und Strom bauseits zu
stellen, mithin ist der Zugang offenzuhalten bzw.
zu ermöglichen und die entsprechenden Ver-
brauchskosten sind vom Kunden zu tragen.

4.7 Nach Auftragsausführung sind die geleisteten
Arbeiten vom Kunden oder einem von diesem
bestimmten Bevollmächtigten der Udall –
Dienstleistung und Gebäudereinigung auf dren
Wunsch hin auf einem Stundenzettel schriftlich
zu bestätigen.

4.8 Soweit im Rahmen der Leistungsausführung der
Udall – Dienstleistung und Gebäudereinigung
durch diese auch Lieferungen erbracht werden,
so bleibt das Eigentum daran bis zur
vollständigen Bezahlung der erbrachten
Leistungen vorbehalten. Wird ein
Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest
verbunden, so tritt der Kunde etwaige damit
zusammenhängende eigene Forderungen (z.B.
des Weiterverkaufs des Objektes) in Höhe der
Forderung der Udall – Dienstleistung und
Gebäudereinigung an diese ab.

5. Abnahme der Leistung

5.1 Wenn nichts anderes verlangt wird, erfolgt die
Abnahme durch Ingebrauchnahme oder
schlüssiges Verhalten des Kunden.

5.2 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde
nicht innerhalb einer von der Udall –
Dienstleistung und Gebäudereinigung be-
stimmten angemessenen Frist abnimmt.

5.3 Die Udall – Dienstleistung und Gebäude-
reinigung hat Anspruch auf Teilabnahme für in
sich geschlossene Teile der Leistung und
entsprechende schriftliche Bestätigung durch
den Kunden.

6. Abschlags- und Endzahlungen

6.1 Alle Rechnungsbeträge, unabhängig ob es sich
dabei um Abschlagszahlungen nach Bau- oder
Leistungsfortschritt bzw. in sich geschlossene
Teile der Leistung oder Endzahlungen nach
Beendigung der Arbeiten handelt, sind sofort
nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und
zahlbar (§ 271 BGB).

6.2 Bei Endzahlungen nach Beendigung der Arbeiten
tritt 14 Kalendertage (Unternehmer als Kunde)
bzw. 30 Kalendertage (Privatperson als Kunde (§
286 Abs. 3 2. HS BGB)) nach Fälligkeit Verzug ein,
ohne dass es einer Mahnung bedarf. Mit
Verzugseintritt stehen der Udall – Dienstleistung
und Gebäudereinigung die gesetzlichen
Verzugszinsen und Mahnkosten ab Fälligkeit zu
(§ 288 BGB). Die Geltendmachung weiterer
Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

6.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden bei
Abschlagszahlungen steht der Udall – Dienst-
leistung und Gebäudereinigung nach schrift-
licher Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer
mit der Mahnung verbundenen Nachfrist von
einer Woche ein Leistungsverweigerungsrecht
zu, soweit dessen Ausübung ausdrücklich
angedroht wurde.

6.4 Die Udall – Dienstleistung und Gebäude-
reinigung ist berechtigt, vom Kunden bei
Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 10
% des Auftragswertes und während der
Auftragsausführung weitere angemessene
Abschlagszahlungen in prozentualer Abhängig-
keit des Bau- bzw. Leistungsfortschritts ver-
langen.

6.5 Skonto muss ausdrücklich vereinbart sein und
wird nur dann gewährt, wenn die jeweilige
Abschlagszahlung und die Schlusszahlung
innerhalb der vereinbarten Frist auf dem Konto
der Udall – Dienstleistung und Gebäude-
reinigung gutgeschrieben ist.

6.6 Preisangaben gegenüber Unternehmern als
Kunden sind stets Nettobeträge ohne
Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Preisangaben gegenüber Privatpersonen als
Kunden sind stets Bruttobeträge einschließlich
Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe (§ 1
PAngV). Die Umsatzsteuer in der jeweils zum
Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden
Höhe trägt stets der Kunde.

6.7 Eine etwaige Berichtigung der Rechnung durch
die Udall – Dienstleistung und Gebäudereinigung
einerseits und Beanstandungen des Kunden
andererseits müssen schriftlich spätestens zwei
Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Für die Abänderung korrekter Rechnung auf
Wunsch des Kunden wird pauschal eine
Vergütung in Höhe von fünfzehn Euro angesetzt.

6.8 Gegen Forderungen der Udall – Dienstleistung
und Gebäudereinigung ist eine Aufrechnung
oder die Ausübung eines Zurückbehaltungs-
rechtes durch den Kunden ausgeschlossen,
unabhängig davon, ob sie auf demselben Ver-
tragsverhältnis oder einem anderen Vertrags-
verhältnis beruhen, es sei denn, die Gegen-
forderung ist unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt.

6.9 Kundenseitige Sicherheitseinbehalte hinsichtlich
der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen
oder eventuellen Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Abnahmewirkung und ist die Frist, innerhalb der
Mängel an der Leistung der Udall – Dienst-
leistung und Gebäudereinigung seitens des
Kunden geltend gemacht werden können
(Verjährungsfrist).

7.2 Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
elektronischen oder Schriftform und sind
innerhalb von 7 Kalender- tagen nach
Möglichkeit der Kenntnisnahme des Mangels
vom Kunden unter Nennung von Zeit, Ort, Art
und Umfang des Mangels detailliert zu
begründen.

7.3 Ansprüche wegen Mängeln richten sich
grundsätzlich nach den jeweiligen gesetzlichen
Vorschriften unter Ausschluss eines Rücktritts-
bzw. Kündigungsrechts des Kunden. Es gelten
die Abweichungen der folgenden Ziffern.

7.4 Bei der vertraglichen Nicht- oder Schlecht-
erfüllung dienstvertraglich zu qualifizierender
Leistungen, bei denen die Nachholung nicht
möglich ist oder vom Kunden nicht mehr
gewünscht wird, kann der Kunde eine
angemessene Vergütungsherabsetzung verlang-
en, die dem Wert der Nicht- oder Schlecht-
erfüllung entsprechen muss.

7.5 Bei der vertraglichen Nicht- oder Schlecht-
erfüllung werkvertraglich zu qualifizierender
Leistungen steht dem Kunden das Wahlrecht
zwischen Mängelbeseitigung oder Nachlieferung
bzw. Neuherstellung zu. Das Wahlrecht gilt nur
vor erfolgter Abnahme. Danach ist nur eine
Mängelbeseitigung möglich.

7.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur uner-
heblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

7.7 Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die
auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder
natürlicher Abnutzung beruhen, sind keine
Mängel. Diese können bereits innerhalb der
Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt
insbesondere bei starken örtlichen Klima-
beanspruchungen.

7.8 Für Beschädigungen der Leistung der Udall –
Dienstleistung und Gebäudereinigung, die durch
unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder
Bearbeitung durch Dritte, oder sonstige, nicht
von der Udall – Dienstleistung und Gebäude-
reinigung zu vertretende Umstände hervor-
gerufen sind, kann die Udall – Dienstleistung
und Gebäudereinigung nicht verantwortlich
gemacht werden. Gleiches gilt für entstandene
Schäden aufgrund eines mangelhaften Unter-
grundes oder wenn der Kunde seiner
Mitwirkungspflicht, insbesondere die
Weitergabe wichtiger Informationen über Art
und Beschaffenheit der Auftragsgegenstände
nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
nachkommt.

7.9 Auf versiegelte Flächen besteht eine Gewähr-
leistung von 24 Monaten im Rahmen der
Haltbarkeit und Wirkungsweise der
Versiegelung. Auf Reinigungsarbeiten wird eine
Gewährleistung von 12 Monaten gewährt.

8. Haftung

8.1 Die Udall – Dienstleistung und Gebäude-
reinigung haftet für sich, ihre gesetzlichen
Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen bei
schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit oder soweit ihr bzw. selbigen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
unbeschränkt. Bei einer leichtfahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der
Schadensersatz auf vorhersehbare Schäden und
dem Grunde und der Höhe nach auf den
Versicherungsschutz der von der Udall – Dienst-
leistung und Gebäudereinigung gemäß Ziffer 8.3
vorzuhaltenden Betriebshaftpflichtversicher-
ung beschränkt.

8.2 Die vorbeschriebenen Haftungen der Udall –
Dienstleistung und Gebäudereinigung sind
abschließend und die Udall – Dienstleistung und
Gebäudereinigung trifft keine weitergehende
Haftung. Diese Haftungsbegrenzung gilt im
Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche
unabhängig von ihrem Rechtsgrund. Sie schränkt
jedoch eine gesetzlich zwingende Haftung oder
eine Haftung für eine übernommene Garantie
nicht ein.

8.3 Die Udall – Dienstleistung und Gebäude-
reinigung hält über die Vertragslaufzeit eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender
Versicherungssumme vor: 1 Millionen Euro für
Sachschäden (einschließlich hieraus ent-
stehender für Vermögensschäden) und 3,0
Millionen Euro für Personenschäden. Die
maximale Deckungssumme ist je Versicherungs-
jahr auf das Dreifache der vorgenannten
jeweiligen Versicherungssummen begrenzt. Eine
Versicherungsbestätigung ist dem Kunden auf
Verlangen vorzulegen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der
Udall – Dienstleistung und Gebäudereinigung
und dem Kunden findet das ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwend-
ung. Die Anwendung des internationalen Privat-
rechts und des UN- Kaufrechts sind ausge-
schlossen.

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis zwischen der Udall
– Dienstleistung und Gebäudereinigung und
dem Kunden ist der Geschäftssitz der Udall –
Dienstleistung und Gebäudereinigung, sofern es
sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen
handelt oder der Kunde keinen (Wohn-)Sitz in
der Bundesrepublik Deutschland hat.

9.3 Bei Meinungsverschiedenheiten über die
Ausführung und Abrechnung der Leistung durch
die Udall – Dienstleistung und Gebäudereinigung
soll eine Stellungnahme der Fachorganisation
der zuständigen Handwerkskammer eingeholt
werden, um einen sachgerechten Lösungsweg
zu unterstützen. Vor Beschreitung des
Rechtsweges soll zudem zunächst die
Schlichtungsstelle der zuständigen Handwerks-
kammer angerufen werden.

9.4 Die geschäftsnotwendigen Daten des Kunden
werden in dem Umfang gespeichert und
verwaltet, wie es für eine leistungsfähige
Durchführung der Geschäftsbeziehung und der
Leistungserbringung durch die Udall – Dienst-
leistung und Gebäudereinigung erforderlich ist
und soweit es gesetzlich zulässig ist (§ 28 BDSG).

9.5 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts-
bedingungen der Udall – Dienstleistung und
Gebäudereinigung unwirksam sein oder werden,
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimm-
ungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung wird durch diejenige wirksame
Bestimmung ersetzt, die dem mit der
unwirksamen Bestimmung angestrebten
wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
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